Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

§1 Geltungsbereich
§2 Allgemeines – Präambel
§3 Vertragsschluss
§4 Bedingungen zur Ausführung einer Tätowierung
§5 Nachstechen
§6 Anzahlung
§7 Haftungsausschluss
§8 Datenschutz & Nutzungsrechte
§9 Tattoos ohne Termin (Walk-Ins)
§10 Schlussbestimmungen

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Fa. OMEN Berlin GmbH (im Folgenden „OMEN“) und alle dort tätigen TätowiererInnen gegenüber dem/der Kunden/-in (im Folgenden „Kunde“) sowie für alle Termine und Tätowierungen, die außerhalb (beispielsweise im Rahmen von Event-Buchungen) oder in einem der beiden Studios von OMEN in der Skalitzer Str. 51 in 10997 Berlin oder der Dircksenstr. 88 in 10178 Berlin stattfinden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Für Tätowierleistungen und sonstige Leistungen an Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Fassung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Verträge beziehungsweise Tattootermine mit dem Studio bzw. mit den dort tätigen TätowiererInnen sowie mit GasttätowiererInnen, die temporär dort tätig sind, insofern diese keine eigenen AGB mitbringen. Für Tätowierungen, die ohne Termin (als Walk-In) angefertigt werden, gelten zusätzlich die AGB für Walk-Ins für alle KundInnen und teilnehmenden TätowiererInnen (siehe §9). 

§2 Allgemeines – Präambel

Im nachfolgenden Text werden die betreffenden Personen als Kunden oder Tätowierer benannt, wobei sich alle Geschlechtsidentitäten eingeschlossen und angesprochen fühlen möchten. Unter einer Tätowierung versteht man einen operativen Eingriff, bei dem mit einer Nadel Farbe unter die erste Hautschicht eingebracht wird. Dort verbleibt die Farbe lebenslänglich. Laut §223 des Stgb ist eine Tätowierung eine Körperverletzung, für welche der Kunde mit seiner Unterschrift auf der Einverständniserklärung vor Umsetzung der Tätowierung einwilligt. Jede Körperverletzung birgt Risiken: es kann zu Entzündungen, allergischen Reaktionen, Narben- und Abszessbildung kommen und es können Krankheiten übertragen werden. Eine Tätowierung lässt sich nur mit einer teuren und schmerzhaften Laserbehandlung entfernen. Für eine reibungslose Abheilung und ein tadelloses Aussehen der Tätowierung ist die richtige Pflege und Nachsorge notwendig. Für die Nachbehandlung ist allein der Kunde verantwortlich. Er erhält hierfür genaue Anweisungen mündlich sowie schriftlich per E-Mail am Tag des Stechens. 

Unsere Regel-Geschäftszeiten sind Montag bis Samstag von 11:00 bis 19:00 Uhr, Tätowierzeiten können jedoch von den Geschäftszeiten abweichen. Es gelten die Öffnungszeiten, die in den Google-Unternehmensprofilen (Google-Maps) beider Studios angegeben sind. 

§3 Vertragsschluss
  1. Die Terminvereinbarung ist der Vertragsschluss. 
  2. Abhängig vom ausführenden Tätowierer, kommt der Vertrag zwischen Kunde und Studio (OMEN) oder Kunde und Tätowierer zustande. Für folgende ausführende Tätowierer kommt der Vertragsschluss zwischen Kunde und Studio zustande: Maya, Dominic, Eva, Anna, Zoe, Charlie, Agne, Joao und Nikko. Bei allen anderen tätigen Tätowierern besteht kein festes Beschäftigungsverhältnis mit OMEN oder es erfolgt keine direkte Beauftragung durch OMEN, weshalb hier der Vertragsschluss zwischen Kunde und Tätowierer zustande kommt.
  3. Eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung ist ab Eingang der Anzahlung gültig.
  4. Auftragsannahmen erfolgen nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Absprachen zum Tattoomotiv, der Größe, Farbigkeit und der ausgewählten Körperstelle.
  5. Änderungswünsche stellen eine Vertragsänderung dar und können zur Ablehnung des Auftrags führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
  6. Terminanfragen, die über unsere Anfrageformulare, sozialen Netzwerke oder telefonisch erfolgen, bedeuten noch keinen Vertragsschluss. Dieser wird erst nach Bestätigung des Termins und der Leistung der Anzahlung gültig.
  7. Die Tätowierer bzw. OMEN versenden in der Regel keine Vorlagen vor dem Termin.
  8. Der Kunde bezahlt am Tag des Stechens unmittelbar nach dem Tätowiervorgang. Der zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Terminplanung, Vorbereitung, dem Materialaufwand und der Arbeitszeit. Der Kunde bezahlt bar im Studio in der Sklaitzer Str. 51 oder der Dircksenstr. 88. Bei Vertragsschluss mit dem Studio (wie unter Punkt 2 beschrieben) ist neben Barzahlung auch Banküberweisung oder Paypal-Zahlung möglich. 
  9. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsschluss mit einem bestimmten Tätowierer.
§4 Bedingungen zur Ausführung einer Tätowierung
  1. Die zu tätowierende Person muss am festgelegten Termin volljährig sein oder mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben. Minderjährige Personen dürfen ausschließlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten tätowiert werden. Hierfür ist eine ausgefüllte und unterzeichneter Einverständniserklärung, für welche OMEN eine Vorlage bereitstellt, sowie eine Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Die zu tätowierende Person verpflichtet sich alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen.
  3. Die zu tätowierende Person muss die nachfolgenden Punkte erfüllen:
  • Sie verpflichtet sich zur Abgabe einer schriftlichen Einwilligungserklärung, die eine kleine Anamnese sowie die Einwilligung in unsere geltenen AGB und die Datenschutzerklärung beinhaltet. 
  • Sie hat in den vergangenen 24 Stunden keinen Alkohol, keine Drogen oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen konsumiert. 
  • Sie hat keine blutverdünnenden Medikamente eingenommen, keine hautbetäubenden Mittel angewendet und keine eitrigen Infektionen der Haut. 
  • Sie ist körperlich in einem gesunden Zustand.
  • Es liegen keine Symptome vor, die auf einen viralen oder bakteriellen Infekt hinweisen. 
  • Sie ist nicht schwanger oder stillend. 
  • Die zu tätowierende Person verpflichtet sich, uns über vorhandene Allergien, Erkrankungen und Medikationen in Kenntnis zu setzen. 
  • Während und nach dem Tätowieren wird Foto- und Videomaterial des Tattoo-Prozesses sowie des fertigen Tattoos erstellt. Der Kunde willigt in die Speicherung und Verarbeitung des Materials zu Dokumentations- und Werbezwecken ein. 
  • Minderjährige Kinder und Haustiere dürfen nicht am Tattootermin teilnehmen.
  1. Der Tätowierer muss die nachfolgenden Punkte erfüllen:
  • Er verpflichtet sich, nach den gesetzlich geltenden Hygienestandards zu arbeiten und ist über den aktuell gültigen Hygiene- und Desinfektionsplan von OMEN aufgeklärt worden.
  • Der Tätowierer verpflichtet sich, dem Kunden die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen und die Tätowierung nach der Behandlung sauber und sicher für den Heimweg des Kunden zu versorgen.
§5 Nachstechen
  1. Der Kunde hat Anspruch auf kostenfreies Nacharbeiten der Tätowierung innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Stechen, insofern dies als erforderlich erachtet wird. Die Entscheidungshoheit über die Notwendigkeit des Nachstechens obliegt dem Studiobetreiber bzw. ausführenden Tätowierer. 
  2. Nach Ablauf der genannten Frist von 3 Monaten behalten OMEN bzw. die ausführenden Tätowierer es sich vor, eine Vergütung i.H.v. 50-250 €, abhängig von Größe und Detailgrad des Tattoos, für das Nachstechen zu berechnen.
  3. Nachstechen erfolgt nach erfolgreicher Terminvereinbarung.
  4. Ist ein Nachstechen aufgrund von mangelhafter Nachbehandlung durch den Kunden nötig, behalten wir uns vor, uns das Nachstechen vergüten zu lassen. Als Beispiele gelten hier starke Sonneneinstrahlung, Kratzen, Narben, falsche Cremes oder Ähnliches.
  5. Änderungswünsche und Erweiterungen in sauber abgeheilten Tattoos gelten nicht als Nachstechen und müssen normal vergütet werden.
  6. Für Tattoos an Ellenbogen, Knien, Händen, Füßen, Hals oder am Kopf entfällt der Anspruch des Kunden auf kostenfreies Nachstechen, da die Haut an diesen Körperstellen vom restlichen Körper abweicht bzw. die Haut dort stärker beansprucht wird, weshalb es dort schneller zu Veränderungen des Tattoos wie Verblassen oder Verschwimmen kommen kann.
§6 Anzahlung
  1. Für alle Tätowierungen, die im Rahmen eines Termins stattfinden, ist eine Anzahlung zu entrichten. Die Höhe dieser wird im Rahmen der Terminvereinbarung festgesetzt und dem Kunden mitgeteilt. Die Anzahlung liegt abhängig vom Vorbereitungsaufwand und Preis des Tattoos bei 50€, 100€ oder 200€.
  2. Erst durch die Entrichtung der Anzahlung kommt ein gültiger Vertragsschluss (Terminvereinbarung) zustande.
  3. Die Anzahlung kann entweder per Banküberweisung, PayPal oder bar im Studio entrichtet werden. Bitte teile uns im Rahmen der Terminvereinbarung mit, welche Zahlungsweise du bevorzugst. Abhängig vom ausführenden Tätowierer (siehe §3, Punkt 2), ist die Anzahlung entweder direkt an OMEN (bei Vertragsschluss mit OMEN) oder an den ausführenden Tätowierer zu zahlen.
  4. Termine, für die bis zum Ende der schriftlich festgelegten Frist (und einer ggf. mitgeteilten Fristverlängerung) keine Anzahlung erfolgt ist, werden durch uns verschoben oder gelöscht. Der Kunde muss hierüber nicht zwingerderweise informiert werden.
  5. Der Kunde erhält einen Bestätigungsmail über den Eingang der Anzahlung sowie die erfolgreiche Terminvereinbarung.
  6. Anzahlungen werden nach dem Tattootermin vom fälligen Gesamtbetrag abgezogen oder mit vorhergehenden Leistungen im Bereich Zeichnen oder Vorbereitung verrechnet.
  7. Der Kunde hat einmalig die Möglichkeit einen Termin bis spätestens 72 Stunden vor Terminbeginn zu verschieben. Hierüber ist OMEN schriftlich per E-Mail zu benachrichtigen. Sollten keine Benachrichtigung über den Änderungswunsch innerhalb der genannten Frist eingehen, ist für einen neuen Termin eine erneute Anzahlung zu leisten.
  8. Die Anzahlung ist dem Kunden in folgenden Fällen zurückzuerstatten:
    a) Wenn der Termin von Seiten des Studios bzw. des Tätowierers abgesagt wird, ohne dem Kunden einen Ausweichtermin in Aussicht zu stellen.
    b) Wenn äußere Umstände, die nicht den Kunden betreffen, das Tätowieren im Studio unmöglich machen. Als Beispiele gelten: Stromausfälle im Studio, staatlich angeordnete Berufsausübungsverbote (Lockdown), Hochwasser, Schäden der Infrastruktur des Studios, o.Ä.
  9. Kommt ein Termin aus Gründen, wie in Pkt. 8 beschrieben, nicht zustande, so hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung oder auf einen Ersatztermin, auf welchen die geleistete Anzahlung übertragen wird.
  10. Sollte der Kunde den Termin aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen können, so ist dies mit einem offiziellen ärztlichen Attest durch den Kunden zu belegen. Wir ein entsprechendes Attest vorgelegt, so hat der Kunde einmalig die Möglichkeit den Termin zu verschieben. Die Anzahlung wird in diesem Fall auf den neuen Termin übertragen. Ohne Attest verfällt die Terminreservierung sowie die geleistete Anzahlung.
  11. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahmen: siehe Pkt. 8 & 9), hierfür treffen vor Allem auch die folgenden Fälle zu:
    a) Wenn der Kunde den Termin innerhalb von 72 Stunden vor Terminbeginn absagt oder verschieben möchte.
    b) Wenn der Kunde keinen der vorgeschlagenen Ersatztermine innerhalb der nächsten 6 Monate wahrnehmen kann/möchte.
    c) Wenn der Kunde nicht zum Termin erscheint.
    d) Wenn der Kunde mit mehr als 20 Minuten Verspätung zum Termin erscheint.
    e) Wenn der Kunde den Termin aufgrund von Nichtgefallen der Tattoovorlage platzen lässt.
    f) Wenn der Kunde sich vor Ort gegen eine Tätowierung entscheidet.
    g) Wenn der Kunde aufgrund von Erschwernissen bei der Anreise (z.B. Stau, Verspätungen, ausgefallene Züge/Büsse/Bahnen) nicht oder mit mehr als 20 Minuten Verspätung zum Termin erscheint
  12. Absagen oder Verschiebungen von Terminen haben schriftlich per E-Mail zu erfolgen (nicht über Whatsapp, Instagram oder andere Kanäle).
  13. Kommt es häufiger zu Terminverschiebungen durch den gleichen Kunden, behalten wir uns vor, keinen erneuten Ersatztermin anzubieten und die Anzahlung unabhängig der 72 Stunden Frist einzubehalten.
  14. Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und der Kunde sagt den Termin innerhalb von 72 Stunden vor Terminbeginn ab, verfällt der Anspruch des Kunden auf kostenfreies Nacharbeiten an der betreffenden Tätowierung.
  15. Der Kunde kann seinen Termin und seine Anzahlung nicht selbstständig auf einen anderen Kunden übertragen.
§7 Haftungsausschluss
  1. Die Studiobetreiber sowie die Tätowierer haften nicht für Komplikationen und daraus resultierende Folgen, die sich für die Gesundheit oder das Aussehen des Kunden ergeben.
  2. Die Studiobetreiber sowie die Tätowierer haften nicht für die Kleidung des Kunden. Sollte Kleidung im Rahmen des Termins abhanden kommen oder durch Tätowiermaterial beschädigt bzw. verschmutzt werden, haftet der Kunde.
  3. Das tatsächlich ausgeführte Tattoo kann von der Vorlage, z. B. aufgrund der Hautbeschaffenheit, abweichen. Dies gilt insbesondere bei dem Überdecken älterer Tattoos (Cover-Up Tattoos). Dies stellt keinen Mangel dar und die Studiobetreiber sowie die Tätowierer können hierfür nicht haftbar gemacht werden.
  4. Bei Cover-Up Tätowierungen oder das Überstechen von Narben haften die Studiobetreiber sowie die Tätowierer nicht für eventuell auftretende Folgeschäden durch Gewebeveränderungen oder Komplikationen, die durch bereits vorhandene Tattoofarbe oder Narbengewebe ausgelöst werden können.
  5. Die Studiobetreiber sowie die Tätowierer haften nicht für Komplikationen, die in seltenen Fällen bei empfindlicher Kundenhaut im Rahmen der Abheilung auftreten können. Dazu gehören Blow-Outs, Vernarbungen, Farbverblassungen, Abstoßen von Farbe, allergische Reaktionen oder chronischer Juckreiz.
  6. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  7. Gerichtsstand ist der gesetzliche Gerichtsstand des Verwenders.
  8. Salvatorische Klausel: Sollten ein Teil oder diese ABG unwirksam sein, so vereinbaren die Parteien eine Inhalt, der dem unwirksamen Teil inhaltlich am nächsten kommt. Im Zweifel betrifft die Teilunwirksamkeit nicht den Bestand der restlichen Bestimmungen.
§8 Datenschutz & Nutzungsrechte
  1. OMEN und/oder der ausführende Tätowierer erheben für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.
  2. Der Kunde wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar. Die Datenschutzerklärung ist separat unter https://omentattoo.de/datenschutz/ einsehbar.
  3. Der Kunde gewährt OMEN und dem ausführenden Tätowierer ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.
  4. OMEN und/oder der ausführende Tätowierer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der umgesetzten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn OMEN oder der Tätowierer diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Wird eine Tätowierung, egal aus welchem Grund und wer diesen zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und Vorlagen ausgeschlossen.
  6. Die vorgehaltenen Daten sind für den Kunden auf Wunsch einsehbar. Ergänzend gelten die Ausführungen auf der Homepage www.omentattoo.de. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift auf der Einverständniserklärung sein Einverständnis zu den zuvor genannten Punkten.
§9 Tattoos ohne Termin (Walk-Ins)

Vetragsschluss:
Anders als bei gebuchten Terminen wird keine Anzahlung gleistet. Der Vertragsschluss erfolgt daher durch Erscheinen der zu tätowierenden Person im Studio und mündlicher Zusage, nach welcher der ausführende Tätowierer mit den Vorbereitung und dem Entwurf des Designs beginnt. Es gelten hierbei die übrigen Bedingungen, wie in §3 dargestellt.

Preisgestalung:
Der Mindestpreis für eine Tattoositzung liegt bei 90 €, unabhängig von der Größe der Tätowierung. Bei mehreren kleinen Tattoos, die innerhalb einer Sitzung gestochen werden, gewähren wir in der Regel einen Mengenrabatt. Wie viele Tattoos in einer Sitzung möglich sind, ist vom Kundenandrang und den verfügbaren TätowiererInnen abhängig. Wir behalten uns vor, die Anzahl der Tattoos pro Kunde zu begrenzen. Wir behalten uns vor, den Mindestpreis von 90 € auch bei kleinen Korrekturen an bereits vorhandenen Tattoos anzuwenden. Dazu zählen Tattoos aus unserem Studio und Fremdarbeiten. Die Entscheidungshoheit, ob wir eine Korrektur kostenfrei vornehmen, liegt bei uns (siehe hierzu §5 Nachstechen). Jede Tattoositzung muss vor Ort bar bezahlt werden. Nachträgliche Zahlung oder Zahlung auf Rechnung oder in Raten ist nicht möglich.

Dein Tattoo:
Tattoos, die ohne vorherige Terminvereinbarung als “Walk-In” entstehen, sind meistens klein und häufig im Finelinestil tätowiert. Mit deiner Einwilligung in diese AGB durch die Unterschrift auf dem Einwilligungserklärung bestätigst du, dass dir folgende Punkte bewusst sind: Jede Haut ist anders und jede Linie heilt unterschiedlich ab. Bei uns bekommst du höchste Präzision und die feinstmöglichen Linien. Trotzdem sind wir keine Laserdrucker und du kein Blatt Papier. Unebenheiten und Ungleichmäßigkeiten sind normal und kein Grund zur Beanstandung. Wenn du dein Tattoomotiv selbst mitbringst und keine Veränderungen durch uns am Motiv zulässt, garantierst du uns, dass das Urheberrecht oder das Nutzungsrecht des Bildes bei dir liegt. Sehr kleine Tattoos mit sehr feinen Linien sind technisch erst seit wenigen Jahren umsetzbar. Es gibt somit keine Langzeiterfahrung mit dieser Art der Tätowierung. Wir garantieren keine lebenslange Formstabilität. Wenn du dir ein Partnertattoo mit einer zweiten Person stechen lässt, ist beiden bewusst, dass jedes Tattoo anders aussieht und wir aufgrund der verschiedenen Hautbeschaffenheiten keine absolute Gleichheit garantieren können. Du hast dich für dein Tattoo eigenständig entschieden. Du hast dir im Vorfeld genau überlegt, was du haben möchtest und dich nicht von Freunden, Begleitpersonen oder anderen Kunden beeinflussen lassen. Du bestätigst, dass du zu 100 % hinter deiner Entscheidung stehst. Du sagst uns offen, wenn du eine akute Unsicherheit verspürst und einen Rückzieher machen möchtest. Wir respektieren jede Entscheidung! Wenn wir bereits Arbeitsaufwand durch die Anfertigung deiner Tätowiervorlage hatten, behalten wir uns vor, diesen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wenn du eine Fehlentscheidung getroffen hast und Änderungen wünschst, lässt du dein Tattoo trotzdem abheilen und kontaktierst uns nach frühestens vier Wochen für eine kostenpflichtige Änderung oder Korrektur. Du übernimmst die Verantwortung für Richtigkeit, Rechtschreibung und Zeichensetzung bei Tattoos, die aus einzelnen Wörtern, Zahlen oder Text bestehen. Dies gilt besonders bei nicht deutschsprachigen Texten, Daten, Koordinaten und Schriften, die nicht unserem lateinischen Alphabet entsprechen.

Heilungsprozess:
Dir ist bewusst, dass du für eine einwandfreie Abheilung deines Tattoos selbst verantwortlich bist und verpflichtest dich, dein Tattoo gemäß unserer schriftlichen Anleitung zu pflegen und zu schonen. Wir behalten uns vor, Nachstecharbeiten abzulehnen oder uns vergüten zu lassen, wenn wir eine fahrlässige Nachsorge vermuten oder diese aus dem abgeheilten Tattoo  ersichtlich ist.

§10 Schlussbestimmungen

Aufrechnungsbefugnisse stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu. AGB für Tätowierungen ohne vorherige Terminvereinbarung (“Walk-In-Tattoos”). Mit deiner Unterschrift auf unserer Einwilligungserklärung, die du unmittelbar vor dem Tätowieren erhältst, bestätigst du, die folgenden AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Sie gelten für alle Tätowierungen, die ohne vorherige Terminvereinbarung als “Walk-In-Tattoo” angefertigt werden. Ebenso gelten die zuvor weiter oben genannten AGB. Ergänzend gelten, insofern vorhanden, die jeweiligen AGB der ausführenden Tätowiererin oder des Tätowierers.

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